Neues GEMA/GVL Meldeverfahren

Die ARD MEDIA GmbH und alle ihre öffentlich-rechtlichen Werbegesellschaften melden die Musik ab 2021 (also rückwirkend) über ein neues automatisiertes Musikmeldesystem. Hierbei kommt die sogenannte "Audiofingerprint-Technologie" zum Einsatz, die Musikstücke erkennt und bestehenden Datensätzen zuordnen kann.

 

Was bedeutet das für Sie? Ab sofort entfällt die Pflicht zur Zulieferung der Musikmetadaten für Radiowerbung an die ARD MEDIA GmbH. Für die einzelnen Werbegesellschaften gibt es übergangsweise z.T. andere Bestimmungen; klären Sie diese bitte individuell mit Ihrem jeweiligen Vertragspartner.

 

Die bisherige Zulieferungspflicht wird jetzt durch einen neuen Prozess ersetzt: Zukünftig müssen vor der Ausstrahlung des Spots die Soundfiles mit Angabe der Musikmetadaten durch die Urheber, Werbefilm-Produzenten oder Kreativagenturen im kostenfreien GEMA Soundfile-Upload-Portal hochgeladen werden. Bitte tragen Sie mit Sorge dafür, dass Ihre Kreativagenturen über den geänderten Prozess informiert sind und wiederum ihre Produzenten informieren.