Heft 9

Sonja Bisselik

Französische Filmpolitik: Erfolg durch Förderung?

Maßnahmen zur Förderung von Filmproduktion, -vertrieb und -abspiel in Frankreich

Der französischen Filmwirtschaft kommt im europäischen Vergleich eine Führungsrolle zu: Mit durchschnittlich 140 pro Jahr produzierten Kinofilmen und einem Marktanteil einheimischer Filme am Kinobesuch von etwa 40 Prozent kann sie sich zumindest auf heimischem Terrain relativ erfolgreich gegenüber der amerikanischen Dominanz behaupten. Neben dem bekannten kulturellen Selbstbewußtsein Frankreichs dürfte diese Sonderstellung in erster Linie der französischen Filmförderung zu verdanken sein, die starke Anreize für einheimische Filmproduktionen setzt.

Kernelement der französischen Filmförderung ist die sogenannte Taxe speciale additionnelle (TSA), eine Filmabgabe, die bereits seit 1948 auf den Verkauf von Kinokarten erhoben wird und die in der Folge auch auf die filmverwertenden Branchen Fernsehen und Video ausgeweitet wurde. Insgesamt flossen somit im Jahre 1998 fast 1,3 Mrd FF (ca. 390 Mio DM) ohne finanzielle Beteiligung von staatlicher Seite in den vom Centre National de la Cinématographie (CNC) verwalteten Compte de soutien, wobei Fernsehmittel mit inzwischen kanpp 690 Mio FF (ca. 200 Mio DM) die tragende Säule bilden. Die Mittel stehen einer Vielzahl unterschiedlicher Fördermaßnahmen zur Verfügung, hauptsächlich zur Filmproduktion, aber auch zur Förderung des Vertriebs und zur Unterstützung der Kinoinfrastruktur.

Neben der Abgabe für den Compte de soutien tragen die französischen Fernsehsender noch durch staatlich vorgegebene Produktionsverpflichtungen zur Unterstützung der französischen Filmwirtschaft bei: Öffentlich-rechtliche und private Free-TV-Sender müssen jährlich 3 Prozent ihres Umsatzes in Koproduktionen oder den Vorabankauf von Rechten neuer französischer Filme investieren, der Pay-TV-(Spielfilm-)Sender Canal Plus sogar 20 Prozent. Zwar können die Sender damit die Sperrfristen für eine Fernsehverwertung von Spielfilmen verkürzen, dennoch unterliegen sie -- als Schutzmaßnahme für die Kinos -- numerischen und zeitlichen (z.B. Prime time) Beschränkungen bei der Programmierung von Spielfilmen im Fernsehen. Seit Mitte der 80er Jahre existieren in Frankreich darüber hinaus mit IFCIC, einem Garantiefonds zur Abdeckung von Kreditrisiken, und SOFICA, Aktiengesellschaften mit beachtlichen Steuervergünstigungen für Filminvestitionen, zwei finanzwirtschaftliche Mechanismen zur Steigerung des Investitionsvolumens in die Filmwirtschaft.

MP 9/1999, S. 492-499



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