Heft 12

Christian Breunig

Programmqualität für Kinder

Diskussion Kinderfernsehen: Nutzungspräferenzen und Qualitätskriterien für die Programmplanung

Vor dem Hintergrund eines immer umfangreicheren Angebots und importierter Massenware in den kommerziellen Programmen wird in der Öffentlichkeit wieder "mehr Qualität" für das Kinderfernsehen gefordert. Hierbei sind entwicklungspsychologische Unterschiede in den einzelnen Altersgruppen zu berücksichtigen. Während bis neunjährige Kinder überwiegend für sie bestimmte Sendungen bzw. Familienangebote verfolgen, dominieren bei den Zehn- bis 13jährigen (vor-)abendliche Daily soaps die Hitlisten.

Voraussetzungen für hohe Qualität im Kinderfernsehen sind eine gute Finanzausstattung, die strukturelle Absicherung der jeweiligen Redaktion(en) und qualifizierte Programmitarbeiter. Formale Qualitätsmerkmale sind zum Beispiel feste Sendeplätze, eine alters- bzw. entwicklungsspezifische Programmstruktur und hohe handwerkliche Professionalität. Inhaltlich sollten Qualitätssendungen für Kinder Unterhaltung und Information bieten. Wichtig sind auch die Vielfalt an Genres, Formaten und Inhalten, Verständlichkeit und Unschädlichkeit (z.B. keine Gewalt als Mittel zum Zweck). Darüber hinaus suchen Kinder im Fernsehen nach Identifikationsfiguren.

Qualitätsprogramme müssen sich aber auch im Markt durchsetzen, das heißt, die Faktoren Wiederholungsfähigkeit, Verwertung und Refinanzierungschancen spielen eine wichtige Rolle. Die meisten Qualitätskriterien werden in ARD- und ZDF-Produktionen seit vielen Jahren erfüllt. Angesichts des Nutzungsverhaltens zahlreicher Kinder wären diese Kriterien jedoch auch von den kommerziellen Anbietern umzusetzen, anstatt überwiegend auf importierte Animationsware (größtenteils Zeichentrickfilme) zu setzen. Dagegen kann die Sendeleistung des öffentlich-rechtlichen Kinderkanals unter Qualitätsgesichtspunkten als vorbildlich bezeichnet werden. Um allerdings auch die Zehn- bis 13jährigen stärker zu erreichen, müßte die Sendezeit dieses Programms mit entsprechenden Angeboten über 19.00 Uhr hinaus erweitert werden.

MP 12/1999, S. 641-650



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