Heft 2

Gerlinde Schumacher

Jugendmedienschutz im Urteil der Bevölkerung

Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage im November 2004

Der Kinder- und Jugendschutz hat in der deutschen Bevölkerung einen hohen Stellenwert, wobei die Medien - insbesondere Video- und Kinofilme, Internet, Computer- und Videospiele sowie das Fernsehen - eine wichtige Rolle spielen. Nach der Neuregelung im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag 2003 wird das Thema Jugendschutz auch im Zusammenhang mit dem Fernsehen wieder stärker in der Fachöffentlichkeit diskutiert. Die vorliegende Untersuchung wurde im Auftrag des ZDF vom Institut forsa, Berlin, als bundesweite, repräsentative Befragung der deutschsprachigen Bevölkerung ab 18 Jahre durchgeführt.

Generell sehen die Bundesbürger den Kinder- und Jugendschutz bei den öffentlich-rechtlichen Sendern deutlich besser gewährleistet als bei den Privatsendern. Während allen voran KI.KA, ZDF und ARD gelobt werden, am meisten Sendungen zu bringen, die man Kinder unter zwölf Jahren ohne Bedenken sehen lassen kann, werden den Privatsendern schon am Nachmittag Sendungen mit problematischen Inhalten zugeschrieben, wie etwa Talkshows, japanische Zeichentrickserien, Gerichtssendungen und brutale, gewaltverherrlichende Filme.

Die Wichtigkeit rechtlicher Bestimmungen zum Kinder- und Jugendschutz hängt nach Meinung der Befragten nicht nur von der Art des Mediums, sondern auch vom Alter der Kinder und Jugendlichen sowie von der Sendezeit ab. Das größte Gefahrenpotenzial wird bei Video- und Kinofilmen gesehen. Aber auch für Fernsehsender werden Jugendschutzbestimmungen befürwortet, wobei Gewalt, Pornografie und Sexualität als besonders regelungsbedürftig gelten. Amerikanische Krimis und Kino-/Fernsehfilme werden am kritischsten eingestuft. Für das gemeinsame Fernsehen in der Familie werden von Familien mit Kindern unter zwölf Jahren vor allem Tiersendungen, Kindersendungen bzw, -filme und der KI.KA genannt.

MP 2/2005, S. 70-75



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