Heft 6

Herbert Tillmann

Die künftige Nutzung der Frequenzressourcen für den digitalen terrestrischen Rundfunk

Positionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach der Funkverwaltungskonferenz RRC-06

Bereits im Jahr 2000 beschlossen die europäischen Post- und Telekommunikationsverwaltungen und die Internationale Fernmeldeunion (ITU), den im so genannten Stockholmer Abkommen von 1961 festgelegten Frequenzplan für Europa einer Revision zu unterziehen. Dies war auch wegen der Möglichkeiten der digitalen Systeme notwendig geworden. Nach intensiven, mehrjährigen Vorbereitungen und einer fünfwöchigen Konferenz wurde schließlich im Juni 2006 das RRC-06 genannte neue Vertragswerk unterzeichnet. Damit wurde ein Meilenstein gesetzt, der dem digitalen terrestrischen Rundfunk Planungssicherheit verschafft.

Das Abkommen, das am 16. Juni 2007 in Kraft getreten ist, deckt ein Planungsgebiet von 120 Ländern in Europa, Afrika, dem Nahen Osten, den GUS-Staaten und großen Teilen Russlands ab. Der Frequenzplan enthält etwa 70 000 Einträge für DAB und DVB-T. Die deutschen Ziele in der Konferenz waren in nationalen Vorbereitungsgruppen abgestimmt worden. Die Erfolgsquote der Zuteilungen der Bedarfsanmeldungen lag für Deutschland zwischen 90 und 98 Prozent. Als spätester Abschaltzeitpunkt für die analogen Fernsehsender wurde der 17. Juni 2015 festgesetzt.

Mit dem Abschluss der RRC-06 kann der von ARD und ZDF beschlossene flächendeckende Ausbau von DVB-T fortgesetzt werden. Über die künftige Nutzung der verfügbaren Frequenzressourcen nach Abschaltung des analogen terrestrischen Fernsehens in Deutschland muss noch entschieden werden. Hierzu haben ARD, ZDF und die Landesmedienanstalten gemeinsam aus Sicht des Rundfunks Anforderungen an ein nationales Nutzungskonzept formuliert, welches auch neuen Anbietern Zugang ermöglicht, aber den Vorrang des Rundfunks unterstreicht.

Unverzichtbar ist es, die Bundesländer an allen Entscheidungen zu beteiligen, in denen es um Frequenzbereiche für Rundfunk- und Nichtrundfunkdienste geht. Dies ergibt sich aus der Kompetenz der Länder für den Rundfunk und die direkten Konsequenzen, die eine Zuteilung von Frequenzen an Nichtrundfunkdienste für den Rundfunk hätte. Die Interessen der Länder werden auch von den Aktivitäten der Europäischen Kommission in Brüssel berührt, die die EU-Mitgliedstaaten auf eine marktorientierte Nutzung des Frequenzspektrums verpflichten und dabei selbst Kompetenzen bei der Frequenzverwaltung erlangen möchte.

MP 6/2007, S. 274-281



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