Heft 7-8

Helmut van Rinsum

Folgen der Werbereduzierung im Hörfunk

Neufassung des WDR-Gesetzes ab Januar 2017

Die Neufassung des WDR-Gesetzes, das zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt, umfasst die Reduzierung von Werbung in den Hörfunkprogrammen des Westdeutschen Rundfunks auf maximal 75 Minuten pro Werktag im Jahresdurchschnitt, außerdem dürfen Werbespots nur noch in zwei Programmen platziert werden. Zwei Jahre später, ab dem 1. Januar 2019, gilt eine noch weiter reichende Regulierung: Ab diesem Zeitpunkt darf Werbung nur noch im Umfang von bis zu 60 Minuten pro Tag im Monatsdurchschnitt und lediglich in einem Programm des WDR ausgestrahlt werden. Als erste Konsequenz einigten sich Rundfunkrat und Geschäftsleitung des WDR darauf, ab 2017 auf Werbung im Programm WDR 4 zu verzichten.  Der Beschluss über die Neufassung von § 6a im WDR-Gesetz, der die Werbezeiten im Hörfunk regelt, stößt auf viel Kritik. Experten gehen davon aus, dass nicht nur der WDR sowie über ARD-weite Werbekombis auch die anderen Landesrundfunkanstalten Einbußen bei den Werbeeinnahmen erfahren werden, sondern die Relevanz der Gattung Radio als Werbemedium bedroht wird. Durch die Reduzierung von Werbeflächen schrumpft die Reichweite und dadurch auch die Bedeutsamkeit des Mediums Radio im Werbemarkt. Von dieser Entwicklung wären dann ebenfalls die Privatsender betroffen. Mehrere Gutachten der Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) kommen außerdem zu dem Schluss, dass die Werbegelder, die nicht mehr in den WDR-Programmen investiert werden, nicht automatisch den privaten Radiosendern zugutekommen, sondern großen Digitalkonzernen bzw. lokal aussteuerbaren Out-of-HomeMedien. Vertreter von Mediaagenturen bestätigen die Annahme, dass eher andere Kanäle mit Werbung bespielt werden, wenn die Tagesreichweite im Radio Einbußen erleidet.  In der Kritik ist der „Alleingang“ von Ministerpräsidentin Kraft auch deshalb, weil bundesweit keinesfalls Einigkeit über die Reduzierung von Werbezeiten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk herrscht.

MP 8/2016, S. 370-373



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