Heft 11

Jan-Hinrik Schmidt/Jannick Sørensen/Stephan Dreyer/Uwe Hasebrink

Wie können Empfehlungssysteme zur Vielfalt von Medieninhalten beitragen?

Perspektiven für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

Algorithmische Empfehlungssysteme haben in der Onlinekommunikation in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Der Erfolg von Google, Amazon, Facebook, Spotify oder Netflix beruht nicht zuletzt darauf, dass diese Unternehmen auf Grundlage umfassender Datenbestände und innovativer Algorithmen in der Lage sind, ihren Nutzern sehr spezifische, personalisierte Empfehlungen zu geben. Für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten ist es eine wichtige strategische Frage, ob und wie solche Systeme eingesetzt werden können.

Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von algorithmischen Empfehlungssystemen in öffentlich-rechtlichen Angeboten grundsätzlich sinnvoll und gerechtfertigt ist, dass es aber stark auf die konkrete Ausgestaltung ankommt. Eine besondere Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Aspekt der Vielfalt. Empfehlungssysteme des öffentlich- rechtlichen Rundfunks müssen so gestaltet sein, dass sie zu einer vielfältigen Rezeptionsumgebung beitragen. Zudem ist zu fragen, inwieweit die Funktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Empfehlungssysteme unterstützt werden könnten. Gerade die Integrationsfunktion könnte offensichtlich von einer Generierung von Empfehlungen profitieren, die geteilte Präferenzen und Nutzungsmuster stark gewichtet. Dabei ist die Herausbildung von fragmentierten Filterblasen und Echokammern zu vermeiden.

Wahrscheinlich bieten am ehesten Mischformen von Empfehlungslogiken einen Ausweg aus den komplexen Vielfaltsanforderungen. Zu klären wäre unter anderem, ob für verschiedene Inhalte – etwa Information und Unterhaltung – nutzer- und redaktionsseitig andere Relevanzkriterien anzulegen sind. Offen ist, inwiefern öffentlich-rechtliche Empfehlungssysteme sich auf Angebote der Rundfunkanstalten beschränken oder ob sie auch auf Inhalte außerhalb des Systems verweisen sollten. Allgemein ist neben den Qualitätsdimensionen Vielfalt und Relevanz auch die Transparenz ein wichtiger normativer Bezugspunkt. Öffentlich-rechtliche Anstalten sollten darauf hinwirken, auch in dieser Hinsicht Best-Practice-Standards zu etablieren.

 

MP 11/2018, S. 522-531



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