Europäisches Medienrecht

Europäisches Medienrecht

Auch die Europäische Union ist mit ihren Verordnungen und Richtlinien im Bereich der Mediengesetzgebung , -politik und -regulierung ein wichtiger Akteur.

Die Europäische Union als medienrechtlicher Akteur

Die Europäische Union (EU) wird mit Verordnungen und Richtlinien im Feld der Mediengesetzgebung aktiv. Die supranationale, europäische Mediengesetzgebung nimmt eine wichtiger werdende Rolle für die Medienpolitik und Medienregulierung in Deutschland ein. Ziele der europäischen Mediengesetzgebung sind, die Funktionsfähigkeit des EU-Binnenmarkts im Mediensektor zu gewährleisten sowie die Stärkung bzw. Sicherstellung von Medienfreiheit und Medienpluralismus.

Das EU-Recht unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Arten von Rechtsvorschriften. Einige dieser Rechtsakte sind verbindlich, andere nicht. Auch der Geltungsbereich kann sich unterscheiden, entweder bezieht er sich auf die gesamte EU oder auf einzelne Länder.

Ausführliche Veröffentlichungen zum europäischen Medienrecht

EU: Medienrechtlich relevante Verordnungen, Richtlinien und Gesetze

Am 14. Mai 2024 trat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft. Es ist die nationale Umsetzung des am 19. Oktober 2022 verabschiedeten Digital Service Act (DSA) der Europäischen Union. Der Digital Markets Act (DMA) trat am 2. November 2022 in Kraft und enthält als Gesetz über digitale Märkte definierte Kriterien zur Identifizierung von „Gatekeepern“, die zentrale Plattformdienste anbieten, wie beispielsweise Online-Suchmaschinen, App-Stores und Messenger-Dienste. Zusammen zielen das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte darauf ab, einen sichereren digitalen Raum zu schaffen, in dem die Grundrechte der Nutzer geschützt sind, und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen. 

Am 7. Mai 2024 trat der European Media Freedom Act (EMFA) in Kraft. Die Richtlinie wurde zum Schutz des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien in der EU eingeführt. Auf deutsch heißt sie Europäisches Medienfreiheitsgesetz. Es stellt sicher, dass öffentlich-rechtliche und private Medien im EU-Binnenmarkt leichter grenzüberschreitend tätig werden können, ohne unzulässigem Druck ausgesetzt zu sein.

Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) regelt die EU-weite Koordinierung der nationalen Gesetzgebung aller audiovisueller Medien. Sie regelt sowohl TV-Übertragungen als auch audiovisuelle Mediendienste auf Abruf. Die ursprüngliche Richtlinie trat am 5. Mai 2010 in Kraft. Die mit der Richtlinie (EU) 2018/1808 eingeführten Änderungen traten am 18. Dezember 2018 in Kraft und mussten in den EU-Ländern bis zum 19. September 2020 in die nationale Gesetzgebung umgesetzt werden. 

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