Sponsoring im Ersten in 140 Sekunden
Haben Sie Fragen rund um ein Sponsoring im Ersten? Die wichigsten Infos haben wir Ihnen kompakt in einer neuen Ausgabe unserer Erklär-Reihe JUST ONE zusammengepackt.
Der Staatsvertrag (aller Bundesländer) zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland, in Kraft getreten am 7.11.2020, ist die wichtigste rechtliche Grundlage für das duale Rundfunksystem der Bundesrepublik. Geregelt sind im Medienstaatsvertrag für die ARD vor allem das Recht auf unentgeltliche Kurzberichterstattung, Art und Umfang der Rundfunkwerbung, Sponsoring, die Finanzierung aus Rundfunkbeitrag und Werbung, die Veranstaltung von Satellitenfernsehprogrammen, die Zusammenarbeit bei der Gestaltung des Ersten Deutschen Fernsehens / Das Erste, die Herausgabe programmbezogener Druckwerke und der Umgang mit Telemedien.
Für das Sponsoring sind insbesondere folgende Regelungen zu beachten:
"Sponsoring findet nach 20:00 Uhr sowie an Sonntagen und den im ganzen Bundesgebiet anerkannten Feiertagen im Fernsehen nicht statt." (vgl. § 39 Abs. 6 MStV.)
Von dieser Einschränkung ist explizit das Sponsoring bei Übertragungen von (Sport-) Großereignissen nach § 13 Abs. 2 ausgenommen. Diese sind:
- Olympische Spiele (alle Übertragungen)
- Fußball EM und WM: die Spiele mit deutscher Beteiligung sowie uneingeschränkt das Eröffnungsspiel, die Halbfinals und das Finale (mit u. ohne dt. Beteiligung)
- Im DFB-Vereinspokal die Halbfinals und das Finale
- Alle Spiele der deutschen Fußball-Nationalmannschaft (Heim- u. Auswärtsspiele)
- In den europäischen Fußball-Vereinswettbewerben (Champions League, Europa League) das Finale bei deutscher Beteiligung
Bei den Übertragungen der aufgeführten Sportereignisse kann das Programmsponsoring auch nach 20 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen ausgestrahlt werden.
Informationen zum GEMA Meldeverfahren und den technischen Spezifikationen für TV-Spots erhalten Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass es beim Sponsoring zu abweichenden Vereinbarungen insbesondere bei der Zulieferung der Sendeunterlagen kommen kann. Hier ist die Abstimmung mit den Fachabteilungen Sponsoring und TV Sportvermarktung verpflichtend!