KI-Kennzeichnungspflicht gemäß EU AI Act ab 2. August 2026

Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzvorgaben des EU AI Acts für den Einsatz bestimmter KI-generierter oder KI-bearbeiteter Inhalte in der Werbung. Wenn du Bild-, Audio- oder Videoinhalte einsetzt, die mit Unterstützung von KI generiert oder bearbeitet wurden und einen Deepfake darstellen und somit unter die Transparenzpflichten des EU AI Acts fallen, ist eine entsprechende Kennzeichnung erforderlich.

Für Werbemittel bei ARD MEDIA gilt:

  • TV-Spots sind mit einem gut erkennbaren Hinweis wie „KI generiert“ oder „KI bearbeitet“ zu Beginn des TV-Spots zu kennzeichnen.
  • Audiospots enthalten den gesetzlich erforderlichen Kennzeichnungshinweis unmittelbar vor dem Spot als Bestandteil der Sendekopie. Kennzeichnungshinweise bis zu einer Länge von drei Sekunden berechnet ARD MEDIA nicht.

Nachfolgend findest du Audio-Hörbeispiele für die Umsetzung.

AI generated (KI generiert):

AI modified (KI bearbeitet):