Heft 8

Michael Albrecht

ARD-digital: Vernetzen statt Versparten

Das digitale Programmbouquet der ARD

Die bevorstehende Ära des digitalen Fernsehens wird in der Öffentlichkeit meist in einem Atemzug mit Pay TV genannt, obwohl es sich in erster Linie um eine rein technische Weiterentwicklung handelt, die sich im Zuge des Geräte- generationswechsels auf mittlere Sicht durchsetzen wird, ähnlich wie die Audio CD gegenüber der Vinylschallplatte. Die Digitalisierung betrifft somit sämtliche im Markt präsenten Fernsehprogramme, also auch die werbefinanzierten kommerziellen und die öffentlich-rechtlichen Free-TV-Anbieter. Schon allein, um dem Grundversorgungsauftrag weiterhin gerecht zu werden, müssen sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bereits heute auf die digitalen Möglichkeiten vorbereiten. Vor diesem Hintergrund werden ARD und ZDF auf der Internationalen Funkausstellung mit ersten digitalen Pilotangeboten auf Sendung gehen, die von gleichzeitig auf den Markt kommenden digitalen Free-TV-Decodern frei empfangen werden können. Unter dem Motto "Vernetzen statt Versparten" bietet die ARD in ihrem Digitalpaket die parallele digitale Ausstrahlung sämtlicher Fernsehprogramme unter ARD-Beteiligung, also auch die Dritten, den Kinderkanal, Phoenix, Arte und 3sat. Drei zusätzliche Angebote werden die neuen digitalen Möglichkeiten nutzen: ARD MuXx ist eine zeitversetzte Ausstrahlung des Ersten Programms zwischen 20.00 und 1.00 Uhr; ARD Extra bietet täglich aus dem ARD-Verbund aktuell zusammengestellte vertiefende Informationsangebote und ARD Festival ist eine Zusammenstellung von ARD-Serien und -Fernsehfilmen. Außerdem bietet das Digitalpaket zehn Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten im DVB-Audio- Standard und eine Auswahl von zunächst 300 Onlineseiten der ARD-Anstalten, die sich mit der Fernbedienung der Set top box ohne Onlineanschluß abrufen lassen. Sämtliche Angebote sind in einen elektronischen Programmführer eingebunden, dessen Lesezeichenfunktion die Vormerkung von Sendungen zu interessierenden Themen erlaubt

MP 8/1997, S. 415-417



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