Heft 1

Walter Oberst

Der Kinderkanal von ARD und ZDF in der Diskussion

Dokumentation der Auseinandersetzung um ein neues öffentlich-rechtliches Programmangebot

Der Beitrag zeichnet die Entstehungsgeschichte des ARD/ZDF-Kinderkanals von ersten Planungen bis zum Sendebeginn am 1. Januar 1997 nach. Hierbei kam es nicht nur auf die

Beschlüsse der Gremien bei ARD und ZDF, sondern auch auf die Entscheidungen der Ministerpräsidenten der Länder sowie der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) an. Einwände gegen einen öffentlich-rechtlichen Kinderkanal wurden meist aus politischen Kreisen während der gesamten Planungsphase erhoben. So hieß es zum Beispiel, Kinder sollten nicht mehr, sondern eher weniger fernsehen, ein zusätzlicher öffentlich-rechtlicher Kinderkanal ginge zu Lasten des Kinderprogramms im ARD- und ZDF-Haupt- programm, ein solcher Kanal sei angesichts der prekären Finanzlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht zu rechtfertigen, und überhaupt seien öffentlich-rechtliche Spartenkanäle aus gesellschaftspolitischer Sicht abzulehnen bzw. verfassungswidrig. Auf der anderen Seite begrüßten zahlreiche Medienfachleute, Wissenschaftler und Politiker ein werbe- und gewaltfreies Kinderprogramm und setzten sich für die Chance der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein, sich im Multimedia-Zeitalter durch Spartenprogramme gezielter an bestimmte Bevölkerungsgruppen wenden zu können. Während sich kommerzielle Kinderprogramme oft durch Gewaltszenen, Action und Werbung auszeichnen, sprechen folgende Argumente für den werbe- und gewaltfreien ARD/ZDF-Kinderkanal: 1. Kinder sollten nicht als Werbezielgruppe mißbraucht werden; 2. Anstelle von Gewalt können in einem öffentlich-rechtlichen Kinderkanal humane Werte wie Freundschaft und Einfallsreichtum vermittelt werden; 3. Ein täglicher Kinderkanal geht flexibel auf die Tagesabläufe der Kinder sowie die Bedürfnisse unterschiedlicher Gruppen ein und bietet eine Vielzahl von Genres; 4. Der große Programmfundus des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an Kindersendungen kann geöffnet werden; 5. Die Kinderfilm- produktion in Deutschland könnte durch Aufträge des Kinderkanals wiederbelebt werden. Wichtig erscheint schließlich, daß Der Kinderkanal zu seiner gesellschaftlichen Verantwortung steht und die Gesetze des Marktes mit eigenem Anspruch vereint.

MP 1/1997, S. 23-30



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