Heft 3

Marcel Machill/Niels Lutzhöft

Der französische Fernsehmarkt im digitalen Zeitalter

Entwicklung in der Medienpolitik Frankreichs

Nach dem Regierungswechsel im Frühjahr 1997, aus dem die Sozialisten unter Premierminister Lionel Jospin als Sieger über die Gaullisten hervorgingen, wird abgesehen von einer Kontinuität in Fragen der Kulturprotektion und Quotierung erneut eine grundlegende Revision der Medienpolitik erwartet. Statt der von der gaullistischen Regierung betriebenen Deregulierung des Fernsehmarktes beabsichtigten die Sozialisten eine Verschärfung der Konzentrationsgrenzen sowie die Stärkung des staatlichen Fernsehens.

Der von Kultur- und Kommunikationsministerin Catherine Trautmann Ende Januar dieses Jahres vorgelegte Gesetzentwurf sieht jedoch nur abgeschwächte konzentrationsrechtliche Maßnahmen vor. Anstelle strengerer Anteilsbegrenzungen beabsichtigt der nicht unumstrittene Plan bei Unternehmen, die Staatsaufträge erhalten, eine formale Trennung der Medienbeteiligungen von anderen unternehmerischen Aktivitäten. In diesem Zusammenhang wird die nationale Aufsichtsbehörde Conseil Superiéur de l'Audiovisuel (CSA) durch konzentrationsrechtliche Kompetenzen gestärkt - auch zur Wahrung der in Frankreich üblichen Politik der Exception culturelle. Die staatlichen Sender sollen schließlich durch eine Erhöhung der Gebühreneinnahmen gestärkt werden. Der moderat ausgefallene Gesetzentwurf dürfte auf der Erkenntnis aufbauen, daß innerhalb der Europäischen Union eine rein nationalstaatliche Steuerung der Medienpolitik bzw. -wirtschaft kaum noch möglich ist.

Die Situation im Kabel- und Satellitensektor ist zum einen geprägt durch den unerwarteten Erfolg digitalen Pay TVs, gleichzeitig jedoch bereits durch die Konkurrenz drei verschiedener Anbieter, die die Kosten nach oben treibt und die Gewinnaussichten schmälert. Die nationalen Regulierungsversuche der französischen Behörden beim Kabel- und Satellitenempfang (samt der expandierenden Spartenkanäle) standen im Widerspruch zur EU-Politik des freien Informationsflusses. In Reaktion auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wurde inzwischen auf die bisherige strenge Zulassungspraxis bei Kabelkanälen zugunsten einer bloßen Anzeigepflicht verzichtet.

MP 3/1998, S. 132-143



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