Heft 4

Maria Gerhards/Walter Klingler

Fernseh- und Videonutzung Jugendlicher

Eine Analyse der Fernsehforschungsdaten 1997 von Zwölf- bis 19jährigen

Die heute Zwölf- bis 19jährigen Jugendlichen sind mit den elektronischen Medien aufgewachsen, sehen aber dennoch seltener und zeitlich kürzer fern als die Gesamtbevölkerung. Zwar stieg die Sehdauer seit 1992 kontinuierlich an, war jedoch 1997 mit 111 Minuten wieder leicht rückläufig. Nimmt man nur die tatsächlich fernsehenden Jugendlichen als Basis, verweilen diese durchschnittlich immerhin über drei Stunden (187 Minuten) pro Tag vor dem Fernsehgerät. Allerdings ist bei der Fernsehnutzung zu beachten, daß die Gruppe der jugendlichen Zuschauer nicht homogen ist. Betrachtet man einzelne soziodemographische Merkmale der Jugendlichen, treten beträchtliche Unterschiede auf.

So liegt die Fernsehnutzung der Jugendlichen in Ostdeutschland um 25 Minuten höher als im Westen. Weibliche Jugendliche nutzen das Fernsehen weniger als männliche, die Differenz der Sehdauer betrug 1997 durchschnittlich elf Minuten pro Tag. Jüngere Jugendliche sehen zwar häufiger, dafür aber kürzer fern als ältere Jugendliche, die seltener, dafür aber länger vor dem Bildschirm verweilen. Am Wochenende schauen Jugendliche mehr fern als an Werktagen, während die intensivste Fernsehnutzung an allen Wochentagen zwischen 14.00 und 17.00 Uhr und vor allem zwischen 18.00 und 21.00 Uhr erreicht wird. Zudem prägen jahreszeitliche Effekte, wie Wetter und Ferien sowie außerhäusliche Aktivitäten und Freizeitinteressen das Fernsehverhalten der Jugendlichen.

Marktführer bei den Zwölf- bis 19jährigen war 1997 erstmals PRO SIEBEN, das RTL auf den zweiten Rang verdrängte. Insgesamt schauen Jugendliche am liebsten Unterhaltungsshows, Spielfilme und Sportereignisse, wobei auch hier geschlechtsspezifische Präferenzen bei den Genres zu beachten sind. Der Konsum mitgeschnittener Videoaufzeichnungen bestätigt weitestgehend die Hitlisten der Fernsehnutzung der Jugendlichen in den einzelnen Altersgruppen.

MP 4/1998, S. 179-198



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