Zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes in Deutschland
Grundlinien des Diskussionsstands Anfang 1998
Ende dieses Jahres läuft das Filmförderungsgesetz (FFG) von 1992 aus. Zur Zeit bemühen sich alle an der Filmförderung interessierten Zweige der Filmwirtschaft, die Novellierung des Gesetzes noch während dieser Legislaturperiode zu vollenden. Wegen der unterschiedlichen Positionen der beteiligten Interessengruppen aus der Kino-, Video- und Fernsehbranche gestaltet sich die Kompromißsuche indes eher schwierig. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) ausgearbeitete und im November 1997 vorgelegte Regierungsentwurf hält im wesent- lichen an der bereits bestehenden Organisationsform der Filmförderungsanstalt (FFA) auf Bundesebene fest.
Zu den Zielen des FFG zählt allgemein die Stärkung und vor allem international bessere Konkurrenzfähigkeit der Film- und Medienwirtschaft in Deutschland sowie eine Strukturverbesserung in den Bereichen Produktion und Vertrieb. Für die Produzenten sollen bessere Möglichkeiten zur Eigenkapitalbildung geschaffen werden, unter anderem durch einen Rückfall der Fernsehnutzungsrechte nach einer bestimmten Frist, was jedoch von den Sendern als Eingriff in Marktbedingungen abgelehnt wird. Die Koproduktionsbereitschaft des Fernsehens soll durch eine Verkürzung der Fernsehsperrfrist für Kinoproduktionen von drei auf zwei Jahre befördert werden. Für die Filmtheater- und Videowirtschaft bleibt es in modifizierter Form bei einer gesetzlichen Abgabepflicht. Für die Fernsehsender wurde davon im Regierungsentwurf abgesehen, stattdessen werden freiwillige Vereinbarungen mit den Sendern erwartet.
ARD und ZDF wenden nach dem nun schon siebten freiwilligen Film-/Fernsehabkommen mit der FFA für die Jahre 1996 bis 1998 insgesamt 40 Mio DM auf, darüber hinaus flossen den verschiedenen Länderförderungen z.B. 1997 Mittel von etwa 23 Mio DM zu. Die Zuwendungen der privaten Sender an die Länderförderungen (1997 ca. 13 Mio DM) können zur Hälfte mit den der FFA für die Jahre 1996 bis 1998 zugesagten Zahlungen von 30 Mio DM verrechnet werden. Zudem möchten die privaten Sender - in einer Art Selbstsubventionierung - die zugesagten Mittel auch für Fernsehproduktionen verwenden. Bis zur Verabschiedung der FFG-Novelle dürfte es im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch einige Änderungen geben.
MP 1/1998, S. 15-18
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