Heft 9

Enno Friccius

Fernsehen und Filmförderung in Deutschland

Beteiligung der Fernsehsender an den Filmförderungsinstitutionen von Bund und Ländern

Die deutschen Fernsehsender beteiligen sich auf der Basis freiwilliger Abkommen an der Filmförderung des Bundes im Rahmen der Filmförderungsanstalt FFA. In zunehmendem Maße sind sie darüber hinaus in die Finanzierung der in vielen Bundesländern neu entstandenen, wirtschaftlich ausgerichteten Filmförderungen eingebunden. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben von 1974 bis 1998 insgesamt 422 Mio DM an FFA-Filmfördermitteln gezahlt. Von Seiten privater Anbieter - vertreten durch den VPRT - flossen seit 1989 insgesamt 54 Mio DM an die FFA. Für die Jahre 1999 bis 2003 haben sich die FFA und ARD/ZDF auf Zahlungen von jährlich insgesamt 20 Mio DM geeinigt, die privaten Sender haben der FFA Überweisungen von 11 Mio DM pro Jahr zugesichert.

Die Fördervolumina der in den letzten Jahren auf Landesebene gegründeten wirtschaftlichen Filmförderungen erreichen teilweise beträchtliche Größenordnungen: Von Seiten der Filmstiftung NRW beispielsweise flossen 1998 Fördermittel von 72 Mio DM, an zweiter Stelle rangiert der FilmFernsehFonds Bayern mit 57 Mio DM, vor dem Filmboard Berlin-Brandenburg (39 Mio DM) und der Film-Förderung Hamburg (26 Mio DM). Diese vier Fördereinrichtungen repräsentieren auch die vier wichtigsten Film- und Fernsehproduktionsregionen in Deutschland, die übrigen Bundesländer folgen mit weitem Abstand.

Die öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender beteiligen sich in unterschiedlichen Konstellationen und Größenordnungen an den Länderfilmförderungen, und sie sichern sich dadurch nicht zuletzt die Teilhabe am regionalen Produktionsgeschehen. Ein wesentliches Interesse der Sender bei der Filmförderung liegt naturgemäß im Erwerb von Verwertungsrechten, sei es direkt von Fernsehproduktionen oder indirekt von Kinofilmen. Eine Beschneidung dieser "Kompensationsmöglichkeiten" für die aufgebrachten Sendermittel, wie sie derzeit in der Branche diskutiert wird, könnte daher kontraproduktiv wirken und einen Teilrückzug der Sender aus dem bestehenden Filmfördersystem nach sich ziehen.

MP 9/1999, S. 488-491



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