Outsourcing: Gibt es Planungsinstrumente und Benchmarking-Eckwerte für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten?
Ergebnisse des KEF-Symposions 'Outsourcing'
Mit der Frage, ob es Planungsinstrumente und Benchmarking-Eckwerte in bezug auf Outsourcing für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten gibt, befaßte sich Jutta Lowag, Verwaltungs-Direktorin des Bayerischen Rundfunks. Ausgangspunkt der Überlegungen war der einhellige Befund, daß Outsourcing nur ein Werkzeug in einem Bündel möglicher Wirtschaftsmaßnahmen von Rundfunkanstalten sei und sich für alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine breite Palette von seit vielen Jahren umgesetzten Wirtschaftlichkeits- und Controlling-Maßnahmen darstellen ließen. Die praktizierten Wirtschaftlichkeitsmaßnahmen der Anstalten reichten somit weit über das Outsourcing hinaus.
Mit Outsourcing, so Lowag, würden zwei Begriffe verbunden, zum einen der Zugriff auf externe Ressourcen - die sogenannte Make-or-buy-Entscheidung - und zum anderen Auslagerung von Betriebsteilen, in denen versucht werde, allein oder gemeinsam mit Partnern Synergieeffekte zu realisieren. Make-or-buy-Entscheidungen - also Eigenproduktion oder Fremdvergabe - seien bei Rundfunkanstalten seit jeher üblich, öffentlich-rechtliche unterschieden sich hier auch nicht von Privatsendern. Die Benchmark für die externe Beschaffung, gleiche Qualität immer vorausgesetzt, sei der Marktpreis, der durch Ausschreibungen und Qualitätsvergleiche geprüft werde.
Outsourcing-Entscheidungen im Sinne von Auslagerungen würden bei allen Anstalten unterschiedlich getroffen und seien von den unternehmerischen Strategien, der Ausgangssituation, der Kostensituation und von Standortfragen abhängig. Outsourcing sei für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten solange vertretbar, wie die redaktionelle Verantwortung in der Rundfunkanstalt bleibe und Programmprofil und Programmakzeptanz nicht beeinträchtigt würden. Verantwortliche Outsourcing-Entscheidungen erforderten die Berechnung der Kostenvorteile in jedem Einzelfall. Dabei erweise sich die Mehrwertsteuerproblematik immer wieder als das entscheidende Kriterium. Üblicherweise rechne man bei normalen Unternehmensauslagerungen mit 10 bis 20 Prozent Kostenersparnis, bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vermindere sich dieses Potential aber um den Mehrwertsteuernachteil. Gelinge es nicht, die Mehrwertsteuerbelastung zu vermeiden, tendiere hier das erwartbare Kostensenkungspotential gegen Null.
Vor dem Hintergrund aller geschilderten Probleme, die Outsourcing in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufwerfe, werde deutlich, daß die errechneten Einsparpotentiale einer Anstalt weder nach Kennziffern noch nach DM-Beträgen auf eine andere übertragen werden könnten. Für ARD und ZDF gültige Benchmarks für die Übertragbarkeit und den wirtschaftlichen Erfolg von Outsourcing gebe es also nicht, die methodischen Prüfverfahren für Auslagerungsentscheidungen könnten jedoch einheitlich bei allen Rundfunkanstalten angewendet werden.
MP 1/1999, S. 37-39
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