Sportprofile im deutschen Fernsehen
Das Sportangebot 1999 von ARD 1, ARD 3, ZDF, RTL, SAT.1, EUROSPORT und DSF
Unabhängig von Alter und Bildung gilt Sport im Fernsehen als ein Zuschauermagnet. Während sich RTL und SAT.1 in ihrer Sportberichterstattung auf wenige Sportarten beschränken, bedienen ARD und ZDF das allgemeine Sportinteresse der Bevölkerung durch ein breites Angebot, in dessen Zentrum (mit Ausnahme der Formel 1) die Sportarten stehen, die bei den Zuschauern am beliebtesten sind: Fußball, Leichtathletik, Ski alpin, Tennis, Radsport und Eiskunstlauf. Die Spartenkanäle DSF und EUROSPORT ergänzen die öffentlich-rechtlichen und privaten Vollprogramme.
Wie die Analyse der AGF-Programmcodierung von 20 TV-Sendern zeigt, entfielen 9 Prozent der Gesamtsendezeit im Jahr 1999 auf Sport, dies entspricht 14 800 Programmstunden. Im Wesentlichen blieb die Sportberichterstattung auf die öffentlich-rechtlichen und großen privaten Vollprogramme (ARD 1, ARD 3, ZDF, RTL, SAT.1) sowie die Spartenkanäle (DSF, EUROSPORT) beschränkt. Sender wie ProSieben, Kabel 1, Super RTL und VOX hatten dagegen nur wenig Sport im Programm oder verzichteten ganz.
Außer den Spartenkanälen berichten die öffentlich-rechtlichen Programme am ausführlichsten über Sport. Das Erste widmete 1999 rund 10 Prozent seiner Sendezeit dem Sport, gefolgt vom ZDF (8 %) und den Dritten Programmen ( 2 bis 3 %). Unter den Privatsendern verfügte SAT.1 über den größten Sportanteil (3 % der Gesamtsendezeit), mehr als RTL (2 %).
Die Sportberichterstattung im deutschen Fernsehen hat überwiegend informierenden Charakter, wobei die meiste Sendezeit auf Reportagen entfällt. ARD und ZDF setzen gemessen am Programmvolumen Schwerpunkte bei der Übertragung großer Sportereignisse, zusätzlich haben Magazine ihren festen Sendeplatz. Beim DSF überwiegen die Begleitung aktueller Ereignisse und Hintergrundberichte, EUROSPORT und auch RTL bauen zum überwiegenden Teil auf Live-Übertragungen. Im Zentrum der Sportberichterstattung der Dritten Programme und von SAT.1 stehen Magazine.
MP 11/2000, S. 499-510
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