Heft 10

Udo Michael Krüger

Inhaltsprofile öffentlich-rechtlicher und privater Hauptprogramme im Vergleich

Programmanalyse 2001/II von ARD/Das Erste, ZDF, RTL, SAT.1 und ProSieben

Nachdem im Frühjahr 2002 die Ergebnisse des ersten Teils der Programmanalyse 2001 typische Unterschiede zwischen den Spartenprofilen der fünf zuschauerstärksten deutschen Fernsehprogramme zeigten (vgl. MP 4/2002), werden in diesem Beitrag die Befunde einer Analyse des gesamten nonfiktionalen Angebots der Sender nach inhaltlichen Kriterien vorgestellt.

Auch aus dieser Perspektive werden die typischen Unterschiede zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Programmen sichtbar. Beim Ersten und beim ZDF liegt der Schwerpunkt über das Angebot der Nachrichten und des Morgenmagazins hinaus auch im nicht tagesaktuellen Nonfictionangebot auf den informationsorientierten Inhalten, und sie profilieren sich damit deutlich gegenüber den Privatsendern. Bei RTL, SAT.1 und ProSieben dominieren die nichtpolitischen Inhalte aus den Bereichen privates Alltagsleben und zwischenmenschliche Beziehungen (z.B. Erotik, Human Interest, Kriminalität, Prominenz), denen nur geringe politische Informationsangebote gegenüberstehen.

Im unterhaltungsorientierten Nonfictionangebot zeigen sich weitere Unterschiede darin, dass beim Ersten und beim ZDF Spiele, Sport und Musik den Vorrang erhalten, während bei den Privaten Quizwissen, Komik und Spaß bevorzugt angeboten werden. Dabei liegt der Akzent vor allem bei ProSieben auf Spaß.

Die öffentlich-rechtlichen Programme sind in den Inhalten und Formen vielfältiger. So vermitteln sie beispielsweise politische Themen außer in Magazinen auch in Berichten, Dokumentationen, Talkshows und Ereignisübertragungen. Bei den Privaten kommt Politik fast nur in Magazinen vor.

Schließlich differieren die Inhaltsprofile auch zu unterschiedlichen Tageszeiten deutlich. Das Erste und das ZDF bieten durchgängig zu allen Tageszeiten ein informationsorientiertes Programm mit aktueller und politischer sowie kultureller Ausrichtung an, und dies - anders als die Privaten - auch zur Hauptsendezeit.

MP 10/2002, S. 512-530



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