Medienrechtliche und -politische Aspekte von Rundfunk online
Eine Stellungnahme aus Ländersicht
Über Auftrag, Bedeutung und Grenzen öffentlich-rechtlicher Onlineangebote aus Ländersicht referierte Klaus Rüter, Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, auf dem KEF-Symposion "Rundfunk online". Unstrittig ist, dass Onlineauftritte heute für alle Rundfunkanbieter unverzichtbar sind und deshalb auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Internet präsent sein muss. Bei diesen Angeboten ist auch Unterhaltung notwendig, um die Nutzer zu erreichen, ebenso unverzichtbar sind zielgruppenorientierte Angebote zum Beispiel für junge Menschen. Aber nicht alles, was denkbar und technisch machbar ist, sollte umgesetzt werden, denn trotz der zusätzlichen Kosten für Online müssen die Rundfunkgebühren sozialverträglich bleiben.
Damit ergeben sich aus Sicht der Länder drei Handlungsvarianten: 1. Die Einengung der gesetzlichen bzw. staatsvertraglichen Ermächtigungsformen durch spezifischere Kriterien. Hier zeigt allerdings bereits die derzeitige Eingrenzung auf "vorwiegend programmbegleitende und -ergänzende Angebote" die Schwierigkeit solcher Definitionen. 2. Die Ausweisung eines Finanzierungsrahmens für Onlineaktivitäten (Deckelung). Diese Option steht allerdings diametral zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Programmautonomie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht im Wege einer finanziellen Deckelung eingeschränkt werden darf. 3. Die nachkontrollierbare Selbstverpflichtung der Anstalten mit Vorlage von Konzeptionen für die zukünftige Gestaltung der Onlineaktivitäten. Eine solche Selbstverpflichtung ist nach Ansicht Rüters sowohl mit der Programmautonomie als auch mit der Verfassungsgerichtsrechtsprechung vereinbar und als Lösung zu favorisieren.
MP 3/2002, S. 144-147
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