Heft 12

Hermann Eicher

Von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag

Neue Rechtsgrundlage für die Rundfunkfinanzierung ab 2013

Das Jahr 2013 beginnt mit einem Paradigmenwechsel in der Rundfunkfinanzierung: Die geräteabhängige Rundfunkgebühr wird vom geräteunabhängigen Modell des Rundfunkbeitrags abgelöst. Im Zeichen der technischen Konvergenz ist eine Unterscheidung verschiedener Empfangsgeräte und eine Unterscheidung nach der Nutzungsmöglichkeit von Radio oder Fernsehen nicht mehr zeitgemäß und ließe sich auch nicht mehr kontrollieren. Zu den Reformzielen des Gesetzgebers gehörten unter anderem die verlässliche, zukunftssichere Finanzierungsbasis des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Aufkommensneutralität und die Stabilität der Abgabenlast für die Bürger. Wie sich zeigte, waren von verschiedener Seite geforderte Alternativmodelle wie eine Steuer oder eine Pro-Kopf-Abgabe rechtlich angreifbar bzw. nicht praktikabel.

In der konkreten Umsetzung ergeben sich für die Privathaushalte, die zu rund 91 Prozent die Erträge zur Rundfunkfinanzierung generieren, kaum Veränderungen. Im nichtprivaten Bereich wird der Rundfunkbeitrag künftig pauschal für Betriebsstätten am Maßstab von Mitarbeiterzahlen erhoben. Für Kleinunternehmen mit bis zu acht Mitarbeitern hat der Gesetzgeber den Drittelbeitrag eingeführt, damit es nicht zu einer übermäßigen Belastung durch die Pauschalregelung kommt. Außerdem darf jeder Betriebsstätte beitragsfrei ein KFZ zugeordnet werden. Darüber hinaus enthält der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine Reihe von Vorschriften zur Verwendung personenbezogener Daten.

Der vorliegende Beitrag entkräftet Einwände, die gegen die Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags vorgebracht worden waren, wie etwa den Vorwurf, beim Rundfunkbeitrag handle es sich um eine Steuer oder die Belangung von Medienverweigerern und Nur-Radiohörern sei ungerecht. Auch die angebliche Mehrbelastung der Wirtschaft lässt sich bei genauer Analyse vorliegender Daten nicht aufrechterhalten.

Umstritten ist nach wie vor das Ziel der Aufkommensneutralität der Reform, wobei seriöse Rechenmodelle nach wie vor davon ausgehen, dass dieses Ziel erreicht wird. Entscheidend wird aber sein, ob die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Programme das neue Finanzierungsmodell auch zukünftig tragen wird.

MP 12/2012, S. 614-622



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