Heft 1

Christian Breunig

Werbeverbot in Frankreich auf dem Rückzug?

Werbung als ergänzende Finanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Fernsehens

In Frankreich wurde unter Präsident Sarkozy ein Zweistufenplan zur Abschaffung der Werbung in den öffentlich-rechtlichen Fernsehprogrammen (France Télévisions) entwickelt. Mit dieser Maßnahme sollte das Niveau des öffentlich-rechtlichen Fernsehens gesteigert und dessen „Quotenabhängigkeit“ verringert werden. Nach dem vollzogenen Teilwerbeverbot ab 20.00 Uhr seit Januar 2009 sollte Ende 2011 ein völliges Werbeverbot in Kraft treten. Hierzu kam es jedoch nicht. Von einem kompletten Werbeverbot ab 2016, wie es ein vom Parlament beschlossenes Moratorium vorsieht, ist unter der neuen sozialistischen Regierung von François Hollande keine Rede mehr. Vielmehr wird aus finanziellen Gründen eine Rückkehr zur Werbung nach 20.00 Uhr diskutiert. Denn der Staat ist zu Kompensationszahlungen verpflichtet. Zu diesem Zweck wurde eine Steuer auf die Werbeeinnahmen der privaten Fernsehsender sowie auf die Umsätze der Telekommunikationsunternehmen eingeführt. Bei der EU-Kommission stieß insbesondere letztgenannte Abgabe aus Wettbewerbsgründen auf Skepsis, weshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich eröffnet wurde. Dieses soll noch im Laufe des Jahres 2013 vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden. Im Falle einer Ablehnung würde dem französischen Staat eine wichtige Finanzierungsquelle zum Ausgleich der Werbeausfälle bei den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern fehlen.

Das Werbeverbot für die Kanäle von France Télévisions (FT) nach 20.00 Uhr verdeutlichte, dass ein Großteil des Werbeangebots aufgrund der speziellen Publika der Programme von FT nicht ersetzbar ist. Anders als von den großen Privatsendern erhofft, konnten diese nicht vom Werbeverbot der öffentlich-rechtlichen Sender profitieren.

Durch eine Rückkehr der Werbung in den Kanälen von France Télévisions am Hauptabend bis wenigstens 21.00 Uhr könnten bedeutende Mehreinnahmen erzielt werden. Ob es hierzu kommen wird, hängt jedoch davon ab, wie groß der Handlungsdruck für den französischen Staat sein wird.

MP 1/2013, S. 13-20



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