Heft 2

Tom Evens/Petros Iosifides/Paul Smith

Regulierung von Sportrechten im Fernsehen

Eine vergleichende Untersuchung in acht Ländern

Der professionelle Sport hat sich zu einer hochprofitablen, globalen Industrie entwickelt. Darüber hinaus hat der Sport aber auch eine soziokulturelle Dimension, die von vielen Millionen Menschen weltweit wertgeschätzt wird. Aus Publikumssicht wie auch als Einnahmequelle für Sportverbände bleibt das Fernsehen mit Abstand das wichtigste Medium für die Übertragung von Sportereignissen. Daran wird auch die vielfach ausgerufene Medienrevolution mit der Entwicklung von Internetfernsehen, Social Media und mobiler Kommunikation auf absehbare Zeit nichts ändern. Der vorliegende Beitrag befasst sich in globaler Perspektive – verglichen werden die Sportrechtemärkte in Australien, Brasilien, Deutschland, Großbritannien, Indien, Südafrika, Spanien und den USA – mit den verschiedenen Ansätzen zur Regulierung der Sportberichterstattung. Während das Ziel der Wettbewerbspolitik darin besteht, einen offenen, fairen und wirkungsvollen Wettbewerb im Sportrechtemarkt sicherzustellen, ist es Aufgabe der Medienregulierung, den freien Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen (z. B. sog. Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung, kurz: Großereignisse) zu garantieren. Unterschieden werden drei Regulierungsansätze: marktorientierte Modelle (USA, Brasilien, Spanien, Südafrika), starke Regulierung (Australien, Indien) und der ausbalancierte („duale“) Ansatz (EU, Deutschland, Großbritannien). Sowohl der stark marktorientiere Ansatz als auch der stark regulierende Ansatz führen im Ergebnis zu Ungleichgewichten zwischen den beteiligten kulturellen und kommerziellen Interessen. Der ausbalancierte Ansatz bemüht sich hingegen, zwischen den potenziell gegensätzlichen Interessen einen Ausgleich zu schaffen. Mit diesem Ansatz einer komplementären Verknüpfung von wettbewerbsrechtlichen Elementen im Sportrechtemarkt und einer vor allem medienrechtlich basierten Absicherung des freien Zugangs zu großen Sportereignissen können Regulierung und Politik den Interessen von Rundfunkveranstaltern, Sportverbänden, Bürgern und Fernsehzuschauern gleichermaßen gerecht werden.

MP 2/2014, S. 100-110



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