Landesmedienanstalten: Überfinanzierung und Expansion der Aufgabenfelder?
Eine kritische Bestandsaufnahme
Im Rahmen der Strukturreform des öffentlichrechtlichen Rundfunks sind auch die derzeitigen Strukturen der Landesmedienanstalten, ihre Aufgaben und vor allem ihre Finanzierung durch Mittel aus dem Rundfunkbeitrag in der Diskussion.
Die Landesmedienanstalten (LMA) finanzieren sich zum ganz überwiegenden Teil aus dem Rundfunkbeitrag. Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag billigt ihnen knapp 2 Prozent (exakt: 1,8989 %) am Beitragsaufkommen zu, berechnet auf der Grundlage der Beiträge, die für das jeweilige Bundesland anfallen. Für die Jahre 2017 bis 2020 wurden für die Landesmedienanstalten zu erwartende Einnahmen aus Rundfunkbeiträgen in Höhe von insgesamt 605 Mio Euro geschätzt. Die Höhe der Einnahmen der Landesmedienanstalten, deren Verwendung und die automatische Teilhabe an Erhöhungen des Rundfunkbeitrags wurden wiederholt kritisiert, unter anderen von den Rechnungshöfen des Bundes und der Länder sowie der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).
Die Rechtfertigung für die Finanzierung der LMA durch den Rundfunkbeitrag liegt in der Sicherung einer effektiven, staatsfreien Medienaufsicht. Wie die Mittel zu verwenden sind, ist in § 40 Absatz 1 Rundfunkstaatsvertrag festgelegt, an dem sich die Bestimmungen in den einzelnen Landesmediengesetzen auszurichten haben. Einige Landesgesetzgeber sind jedoch sehr kreativ mit den Formulierungen im Rundfunkstaatsvertrag umgegangen und haben ausführliche gesetzliche Regeln geschaffen, die § 40 Absatz 1 extensiv auslegen und so manches landespolitisch Gewollte ermöglichen. Der Wegfall ursprünglich zugedachter Aufgaben hat außerdem dazu geführt, dass die zu Beginn klar umrissenen Zuständigkeiten im Laufe der Jahre zu einer kaum noch zu durchschauenden Aufgabenvielfalt ausgeweitet wurden. Die Landesmedienanstalten scheinen sich nur mehr zu einem Teil als Kontroll- und Aufsichtsgremium zu begreifen, sondern vielmehr als Bildungsstätte, Förderer der Medienforschung, Preisverleiher und Eventagenturen.
Auch die mangelnde Transparenz der LMA hinsichtlich Aufgabenerfüllung und Mittelverwendung ist in der Kritik. Einzelne Landesmedienanstalten veröffentlichen zwar auf ihren Internetseiten Jahresberichte, diese aber in unterschiedlichem Umfang und mit unterschiedlicher Aussagekraft. Es fehlt außerdem an einer institutionalisierten Überwachung des Finanzbedarfs und der Mittelverwendung, wie sie etwa für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit der KEF gegeben ist.
MP 8/2017, S. 414-426
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