Heft 3

Kay Hinz

Onlinekommunikation von Kandidaten im Wahlkampf

Aktivitäten auf Facebook und Twitter zur Bundestagswahl 2013

Der Wahlkampf zur Bundestagswahl 2017 wird nicht nur in der interpersonalen Kommunikation verstärkt thematisiert. Soziale Medien nehmen, neben den traditionellen Medien, eine immer bedeutendere Rolle dabei ein, eine politische Agenda im Wahlkampf zu vermitteln. Anhand der Facebook- und Twitter-Kommunikation von rund 600 Kandidaten zur Bundestagswahl 2013 wurde in der vorliegenden Studie untersucht, inwiefern die Onlinekommunikation die klassischen Funktionen politischer Kommunikation im Wahlkampf abdeckt – Information, Vernetzung, Mobilisierung, Partizipation – und ob personelle, organisationsbezogene und nachfrageorientierte Faktoren einen Einfluss darauf haben, wie gut die jeweiligen Kandidaten kommunikativ zu potenziellen Wählern durchdringen. 

Personelle Faktoren wirken sich deutlich auf den Onlinewahlkampf aus. Der Professionalisierungsgrad eines Kandidaten, sein Alter und seine massenmediale Präsenz im Vorfeld der Bundestagswahl wirkten zuverlässig auf die Erfüllung der Funktionen politischer Onlinekommunikation. Dies zeigt, dass Kandidaten sich mit ihren Social-MediaAktivitäten vor allem selbst repräsentieren. Zudem sind Kandidaten von Oppositionsparteien stärker vernetzt und informieren ihre Anhänger häufiger über soziale Netzwerke als Kandidaten der Regierungsparteien. Auch ein hoher Urbanisierungsgrad im Wahlkreis wirkt sich positiv auf den Umfang politischer Onlinekommunikation im Wahlkampf aus.

Dabei wird vor allem die Informationsfunktion abgedeckt, bei der Kandidaten Informationen an ihre potenziellen Wähler posten. Nur eine Minderheit der politisch interessierten Bürger, die sich mit Facebook- oder Twitter-Profilen von Kandidaten vernetzen, interagiert mit diesen.  Neben individuellen Charakteristika der Kandidaten wird die Onlinekommunikation im Wahlkampf somit auch von der Bereitschaft der Bürger geprägt, sich mit den Kandidaten virtuell zu vernetzen und sich aktiv in den Wahlkampf einbinden zu lassen.
 

MP 3/2017, S. 170-178



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