Heft 11

Manfred Krupp

Editorial

Algorithmus und öffentlich-rechtlicher Rundfunk – passt das zusammen? Sie kennen das vielleicht: Sie schauen über Onlineangebote einen Film oder eine Serie und bekommen anschließend Empfehlungen für ähnliche Produktionen. Auf der Basis von Datensammlungen und innovativer Algorithmen erhalten Sie personalisierte Empfehlungen. Für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten ist es eine wichtige strategische Frage, ob und wie solche Systeme eingesetzt werden können.

Klar ist: Empfehlungssysteme können journalistische Kompetenz nicht ersetzen. Sie bieten aber eine zusätzliche Chance, Nutzer und Nutzerinnen weitere Angebote nahezubringen, die ihnen ansonsten vielleicht entgangen wären.

Die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist es, die Wirklichkeit in allen ihren Facetten abzubilden und das Publikum mit den anderen Angeboten zu erreichen. Ein klug und verantwortungsvoll implementierter Algorithmus kann zum einen zu einer größeren Bindung an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk führen und zum anderen das Spektrum und die Perspektive erweitern. Das erhöht die Chance, die Menschen auch für Themen außerhalb ihres bisherigen persönlichen Radius‘ zu interessieren und damit zur Wahrnehmung der Vielfalt beizutragen.

Vielfalt in der Berichterstattung in hoher journalistischer Qualität scheint uns in Deutschland gut zu gelingen. Ein Vergleich der Nachrichtennutzung und -bewertung ergab, dass führende Nachrichtenangebote in unserem Land, besonders die öffentlich-rechtlichen, größere Bevölkerungssegmente erreichen als in den USA. Zudem werden sie in Deutschland im internationalen Vergleich überdurchschnittlich positiv bewertet. Dies deckt sich mit anderen Studien, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk hierzulande eine hohe Informationskompetenz und Glaubwürdigkeit attestieren. Gründe hierfür ergeben sich aus der Art und Qualität der Nachrichtenaufbereitung, aber auch in den (medien-) politischen Rahmenbedingungen, die sich zum Teil erheblich von denjenigen in den USA unterscheiden.

Das für uns erfreuliche Vergleichsergebnis sollte für uns, aber auch für die Gesellschaft, Ansporn sein, das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem zu unterstützen und weiterzuentwickeln.

 

MP 11/2018, S. 521

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