Heft 12

Manfred Krupp

Editorial

Was meinen Sie: Wird man bei den ARD-Serien wie „Charité“ oder „Babylon Berlin“ nur unter­halten, oder lernt man dabei auch viel über die deutsche Vergangenheit? Laut Rundfunkstaats­vertrag gehören zum Auftrag des öffentlich-recht­lichen Rundfunks die Aspekte Information, Bera­tung, Bildung und Unterhaltung. In den oben ge­nannten Beispielen wird klar, dass eine Abgrenzung schwierig ist: Denn Unterhaltungsangebote in Fern­sehen, Radio oder Online können informativ sein, Informationsangebote aber auch unterhaltsam. Wie aber werden diese Begriffe in der Bevölkerung ver­standen? Dieser Frage ist eine qualitative Studie nachgegangen. In einer Zeit, in der zuverlässige Informationen zur politischen Meinungsbildung wichtiger sind denn je, kommt dem gesellschaft­lichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine wachsende Bedeutung zu. Selbstverständlich umfasst der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rund­funks Angebote für die gesamte Bevölkerung, auch für Kinder.

Für die meisten Kinder ist das bewegte Bild in all seinen Darbietungsformen – vom klassischen Fernsehen über Pay-TV, Streamingdienste, Online­video oder DVD und Blu-ray – heutzutage fast om­nipräsent. Nicht nur die Forschung weist nach, auch die Beobachtung im Alltag belegt, dass sich mit der Digitalisierung in den vergangenen Jahren die Auswahl an Bewegbildangeboten für Kinder ständig vergrößert hat. Auch die öffentlich-recht­lichen Rundfunkanstalten haben ihr Angebot für Kin­der erweitert und weiterentwickelt. KiKA, der Kin­derkanal von ARD und ZDF, stellt mit www.kika.de und www.kikaninchen.de sowie dem KiKA-Player als App sorgfältig für die verschiedenen Alters­gruppen produzierte Angebote im Netz und für die mobile Nutzung bereit. In den Mediatheken finden sich mit ZDFtivi und ARD Check Eins spezielle Be­reiche für Kinder und Familien.

Denn eine umfangreiche Plattformstudie von ARD und ZDF hat zwar gezeigt, dass das klassi­sche Fernsehen immer noch intensiv von den Kin­dern genutzt wird, allerdings steigen die Abrufzah­len bei Netflix, YouTube und Co. auch auf alternati­ven Geräten wie Smartphone oder Tablet. Umso mehr stehen die öffentlich-rechtlichen Programm­macher weiter vor der anspruchsvollen Aufgabe: Über das ganze Spektrum der verfügbaren Platt­formen ein attraktives Angebot für die jüngsten Nutzerinnen und Nutzer bereitzustellen.

Manfred Krupp

MP 12/2019, S. 533

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