Heft 5

Jürgen Burggraf/Christine Gerlach/Jan Wiesner

EU Digital Services und Digital Markets Act

Wie die EU die Internet-Ökonomie regulieren will

Mit ihren Vorschlägen für einen Digital Services Act und einen Digital Markets Act setzt die Europäische Kommission ihre Bemühungen fort, die Internet-Ökonomie im europäischen Binnenmarkt zu regulieren. Damit führt sie die Anpassung des Rechtsrahmens weiter, die mit der Revision der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie), der P2B-Verordnung sowie der Urheberrechtsrichtline begonnen wurde.

Mit dem Digital Services Act (DSA) sollen weitere Regeln für Betreiber von Online-Intermediationsplattformen umgesetzt werden. Die mit der Verordnung verbundenen Ziele sind das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und die Schaffung einheitlicher Regeln für ein „sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld, in dem Grund- und Bürgerrechte wirksam geschützt werden“. Der Gesetzesvorschlag legt also Regeln für Plattformen und andere Internetdienste in ganz unterschiedlichen Bereichen fest. Für alle Intermediäre etabliert die Verordnung bestimmte Informations- und Transparenzpflichten. Ein zentrales Thema ist die Haftungsfrage, insbesondere im Hinblick darauf, wann und wie die Anbieter bestimmter Onlinedienstleistungen dafür haften müssen, wenn über ihre Plattformen Inhalte verbreitet werden, die gegen geltendes Recht verstoßen.

Der Digital Markets Act (DMA) hat zum Ziel, fairen und offenen Wettbewerb in Märkten des digitalen Sektors sicherzustellen, die durch die Anwesenheit sogenannter Gatekeeper gekennzeichnet sind. Insbesondere große Plattformanbieter spielen heute eine Schlüsselrolle dabei, ob und wie Bürgerinnen und Bürger auf Medieninhalte im Internet zugreifen. Sie besitzen einen erheblichen Einfluss auf Informationszugang und Meinungsbildung. Der DMA enthält insbesondere harmonisierte Vorschriften zu Definition und Verbot unlauterer Praktiken von Gatekeepern und sieht einen Durchsetzungsmechanismus vor, der auf Marktuntersuchungen beruht.

Da beide Vorhaben teils tief in Geschäftsmodelle von Marktakteuren eingreifen würden, ist eine sehr umfangreiche öffentliche Debatte zu erwarten.

 

MP 5/2021, S. 292-300



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