Heft 1

Hannemor Keidel

MEDIA und Eurimages - Stärkung des europäischen Films?

Filmförderungsinitiativen von Europäischer Union und Europarat

Die Filmwirtschaft in Europa kann sich gegenüber der Übermacht aus Hollywood kaum behaupten. In den europäischen Kinos dominieren durchweg US-Produktionen mit Marktanteilen von bis zu 90 Prozent, während Filme aus den europäischen Nachbarländern meist nur eine marginale Rolle spielen, sofern sie überhaupt den Sprung über die nationalen Grenzen schaffen. Um diese keineswegs neue Situation zu verbessern, sind bereits in den späten 80er Jahren auch auf europäischer Ebene Initiativen zur Förderung des europäischen Films enstanden.

Im Rahmen der Europäischen Union mündeten sie in die Einrichtung des Programms MEDIA I (1991 bis 1995), das als MEDIA II in reformierter Form für die Jahre 1996 bis 2000 neu aufgelegt wurde. Der Gesamtetat von 236 Mio ECU bzw. 267 Mio ECU für jeweils fünf Jahre macht jedoch von vornherein die nur begrenzten Möglichkeiten der EU-Filmförderung deutlich. Auf eine direkte Produktionsförderung wird im Rahmen von MEDIA verzichtet, statt dessen fließt das Geld in die Vertriebsförderung (1996 ca. 60 %) sowie in die Bereiche Entwicklung, Ausbildung und Promotion. Während bei MEDIA I vornehmlich die Aufsplitterung in eine Vielzahl kaum kontrollierbarer Einzelmaßnahmen kritisiert wurde, steht bei MEDIA II bereits der administrative Mehraufwand und die Ineffizienz im Zuge der Zentralisierung in der Kritik. Die Einrichtung eines Garantiefonds für Filmproduktionen auf EU-Ebene ist Ende 1997 vorerst gescheitert.

Der Europarat hat bereits 1988 das Programm Eurimages ins Leben gerufen, das vor allem auf eine Förderung europäischer Koproduktionen zielt, unter Beteiligung von mindestens drei der 24 Mitgliedsländer. Die Verleih- und Vertriebsförderung von Eurimages kommt vornehmlich den osteuropäischen Nicht-EU-Staaten zugute. Der Gesamtetat von 120 Mio ECU für die Jahre 1988 bis 1995 macht jedoch von vornherein die noch geringere Bedeutung der Europaratsinitiative deutlich. Mit der 1992 verabschiedeten Konvention zur Förderung der Koproduktionen will der Europarat den Zugriff auf die mit insgesamt ca. 500 Mio ECU pro Jahr weitaus umfassenderen, aber sehr unterschiedlich angelegten und ausgestatteten nationalen Filmförderungstöpfe für Mitgliedsländer öffnen.

Insgesamt haben die verschiedenen europäischen Filmförderungsinitiativen keine nennenswerte Verbesserung für den europäischen Film in Europa bewirkt, vielleicht allerdings Schlimmeres verhindert und zumindest übergreifende Netzwerkstrukturen geschaffen, die für zukünftige Kooperationen von Vorteil sind.

MP 1/1998, S. 19-29



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