Onlinestrategien von ORF und SRG/SSR
Konträre Konzepte in Österreich und der Schweiz
Der PC ist in Verbindung mit einem Internetanschluss potenziell auch Empfangsgerät für mediale Inhalte. Damit stellt er für die bestehenden Massenmedien eine wachsende Herausforderung dar. Die Public-Service-Fernsehveranstalter in Österreich und der Schweiz verfolgen - trotz ähnlicher Ausgangsbedingungen im Hinblick auf Mediennutzung und Internetverbreitung - recht unterschiedliche Strategien im Onlinesektor.
Der ORF in Österreich hat sich bereits relativ früh mit seinem Internetauftritt positioniert. Der als eigenständiges Medium konzipierte Bereich ORF ON erfreut sich einer großen Nutzerschaft. ORF ON eröffnet Zugang zu den Webangeboten der einzelnen ORF-Radio- und Fernsehprogramme. Dazu gehören aber auch eigene Onlinekanäle zum Beispiel für Sport, Kultur, Wissenschaft und regionale Berichterstattung. Starke Bedeutung haben die sogenannten Communities erlangt, die sich um bestimmte Teile des Onlineangebots gebildet haben. ORF ON wird von einem Tochterunternehmen des ORF betreut und finanziert sich weitgehend über den Verkauf von Bannerflächen. Eine enge Auslegung des neuen ORF-Gesetzes könnte künftig Teile des bestehenden Angebots von ORF ON in Frage stellen.
Demgegenüber ist die Internetstrategie von SRG/SSR in der Schweiz deutlich zurückhaltender. Eine Dachdomain eröffnet den Zugang zu den Websites einzelner Unternehmenseinheiten und bildet damit die komplexe Organisationsstruktur des föderal organisierten Rundfunkveranstalters ab. Es gibt keine zentrale Organisation des Onlineauftritts, SRG/SSR weist dem Internet bisher eine ergänzende Rolle für das Radio- und Fernsehprogramm zu. Von der rechtlichen Situation her wäre SRG/SSR in der Lage, das vorhandene Potenzial des Internets erheblich intensiver zu testen, beschränkt sich jedoch auf ein "Added-Value-Grundkonzept".
Der Vergleich der Internetaktivitäten der Public-Service-Rundfunk- unternehmen in den beiden Ländern zeigt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung des Onlinesektors leisten kann, sofern ein entsprechender rechtlicher und ökonomischer Spielraum gegeben ist.
MP 8/2001, S. 422-429
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