Heft 6

Runar Woldt

Kabel vor dem nächsten Konsolidierungsschritt?

Trends und aktuelle Probleme in der deutschen Kabelwirtschaft

Der Kabelsektor in Deutschland befindet sich erneut in einer Umbruchphase. Wirtschaftlich geht es ihm gut, zumindest steigen die Umsätze bei den großen Kabelnetzbetreibern. Zwar wurden im traditionellen Geschäft (Übertragungsweg für das Fernsehen) Marktanteile verloren. Massive Investitionen in die Infrastruktur ermöglichten jedoch Ausweitungen des Angebots sowohl im Fernsehbereich selbst (HDTV, Zusatzdienste, eigene Videoportale) als auch in neue wichtige Geschäftsfelder hinein. Mit Triple-Play-Angeboten (TV, Internet, Telefonie) sind die Kabelnetzbetreiber in den letzten Jahren sehr erfolgreich gewesen. In diesem Bereich wachsen sie stärker als die großen Telekommunikationsunternehmen, mit denen sie nun direkt konkurrieren und die ihrerseits mit TV-Plattformen in das traditionelle Geschäftsfeld der Kabelfirmen eingedrungen sind.

Der Trend zur Konsolidierung in der deutschen Kabelwirtschaft ist weiterhin vorhanden. Unitymedia Kabel BW befindet sich bereits in der Hand eines internationalen Konzerns. Um Kabel Deutschland hat sich ein Bieterwettbewerb zwischen Vodafone und Liberty Global entwickelt. Das Bundeskartellamt könnte hier erneut mit einer Übernahme im Kabelsektor befasst werden, wie bereits mehrfach in der Vergangenheit. Zu beurteilen könnte die Frage sein, ob ein einziger nationaler Kabelnetzbetreiber dem Wettbewerb zuträglich ist oder wie eine neuartige Verbindung zwischen einem großen Telekommunikationskonzern und einem führenden Kabelbetreiber wettbewerblich zu bewerten ist.

Beim aktuellen Streit um die Einspeiseentgelte, die ARD und ZDF nicht mehr bereit sind zu zahlen, geht es um die Anerkennung der Tatsache, dass der Wert der Kabelnetze auf den Inhalten beruht, die sie transportieren. Die großen Kabelnetzbetreiber versuchen eine Konstellation fortzuschreiben, die diese Tatsache ignoriert. Der Versuch, auf dem Rücken der eigenen Kunden öffentlichen Druck zu erzeugen, wird vermutlich nicht zum Erfolg führen, zumal die Einschätzung der bisher befassten Gerichte zur vorliegenden Problematik eindeutig war.

MP 6/2013, S. 339-347



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