Privatheitsbedürfnisse verschiedener Kommunikationstypen on- und offline
Ergebnisse einer repräsentativen Studie zum Umgang mit persönlichen Inhalten
Der Schutz der Privatsphäre im Internet ist nicht erst seit der NSA-Affäre ein vieldiskutiertes Thema. Im Kern drehen sich alle Debatten um die Frage der informationellen Selbstbestimmung – also darum, ob Internetnutzer ihre eigenen Daten selbstbestimmt verwenden können und ob sie wissen und auch damit einverstanden sind, was mit ihren Daten geschieht, wenn sie mit anderen Usern, Unternehmen oder Institutionen Daten austauschen.
Welche Privatheitsbedürfnisse gibt es? Im Rahmen des Projektes „Privatheit im Wandel“ wurden knapp 3 300 Personen zu ihren Kommunikationsgewohnheiten und ihren Privatheitsbedürfnissen in Online- und Offlinekontexten befragt. Es kristallisierten sich vier Kommunikationstypen heraus: Der Typ Face-to-Face zeigt die größten Privatheitsbedenken, während der Typ Friends-Only über zahlreiche Privatheitsverletzungen berichten kann, aber dennoch wenig Bedenken hat. Der Typ Multichannel pflegt sowohl online als auch offline regen Austausch mit seinem sozialen Umfeld, offenbart sich selbst aber am ehesten in persönlicher Kommunikation. Der Typ Messenger ist stets im Gespräch, allerdings nicht in öffentlicher Kommunikation in sozialen Netzwerken, sondern über Instant Messenger, Privatheitsverletzungen kommen bei ihm nicht häufig vor.
Allen Befragten gemeinsam ist eine hohe Wertschätzung von Privatheit und informationeller Selbstbestimmung. Es zeigte sich: Wer sich um Privatheit sorgt, nutzt weniger soziale Medien. Und: Weniger Onlinekommunikation geht mit weniger negativen Erfahrungen einher. Andererseits bringt ein hohes Maß an Kommunikation in vielen Kanälen ein hohes Maß an emotionaler Unterstützung und Online-Vielnutzer wissen mehr über Privatheit und Datenschutz im Internet als andere Befragte.
Nach Ansicht der Autoren zeigen die Privatheitsbedenken von Internetnutzern, dass sich diese nicht gewappnet fühlen, die juristischen, ökonomischen und technischen Rahmenbedingungen so zu überblicken, dass sie ihre Privatheit sinnvoll schützen können. Daher müssten nicht die Sorgen ausgeräumt werden, sondern es gelte, die Wissensvermittlung beispielsweise über Maßnahmen zum aktiven Datenschutz voranzutreiben und die Datenverwertungspraktiken der Onlinedienstleister zu hinterfragen.
MP 5/2015, S. 250-257
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