Unterhaltung durch populäre TV-Formate
Durch Fernsehinhalte unterhalten zu werden bedeutet nicht nur Spaß am Zusehen zu haben, zusätzlich zählen diverse weitere Aspekte zum Gesamtkonstrukt Unterhaltung. In einer aktuellen Studie wurde gezeigt, dass je nach Zuschauer auf TV-Unterhaltungsangebote kognitiv, affektiv und verhaltensbezogen reagieren. Sie reflektieren und bewerten das Gesehene, aber auch körperliche und psychische Reaktionen werden hervorgerufen. Ferner wurde festgestellt, dass ambivalente Gefühle den Charakteren gegenüber für die Zuschauer besonders reizvoll sind. Sie können eigene moralische Unzulänglichkeiten kompensieren, wenn sie sich mit Figuren auseinandersetzen, die nicht eindeutig gut oder schlecht handeln.
Anspruchsvolle Unterhaltungsangebote wie Tragödien können dazu beitragen, dass Rezipienten sich aktiv mit eigenen Traumata auseinandersetzen und sie verarbeiten. Eine Untersuchung ergab, dass die Konfrontation mit traurigen Inhalten dementsprechend zu einem gesteigerten psychischen Wohlbefinden beitragen kann. Außerdem generieren Medieninhalte, die nicht einfach nur Spaß machen sollen, beim Zuschauer ein Gefühl von Bedeutsamkeit des Gesehenen. In einer Studie wurde nachgewiesen, dass dieses Gefühl auch noch nach dem Fernsehkonsum anhalten kann: Sahen die Versuchspersonen anspruchsvolle Filme, agierten sie in anschließenden Experimenten sozialer als Probanden, die einen lustigen Film gesehen hatten. Gefühle wie Ergriffenheit und Nachdenklichkeit führen den Autoren zufolge auch nach dem Ansehen zu verändertem Verhalten.
Die Aspekte Wertschätzung, Spannung und Reflexion über den Inhalt sorgen dafür, dass selbst bei Sportdarbietungen, in denen das favorisierte Team unterliegt, als unterhaltsam wahrgenommen werden. Positiv zum Unterhaltungserleben trägt außerdem bei, wenn Protagonisten persönliche Informationen über sich preisgeben, wie etwa in Reality-Shows oder Interviews. Die Zuschauer favorisieren es, wenn sie sich ein eigenes Bild über die Personen machen können, die in den Medieninhalten eine Rolle spielen.
MP 5/2016, S. 303-306
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