Digitale Mediennutzung von Jugendlichen und politische Partizipation
Das Internet und die sozialen Medien können zur politischen Partizipation von Jugendlichen beitragen. Eine wichtige Rolle dabei scheint das politische Vorwissen und das subjektive Gefühl der wahrgenommenen politischen Selbstwirksamkeit zu spielen. Ein höheres Maß an politischem Wissen unterstützt die aufmerksame Nachrichtennutzung von Jugendlichen. Dabei zeichnen sich unterschiedliche Funktionen der verschiedenen Medienangebote ab: Die Nachrichtennutzung in traditionellen Medien unterstützt eher eine Form von politischer Beteiligung, die vor allem auf dem Vertrauen in dieses System basiert. Die informationsorientierte Nutzung von Onlinemedien ist eher funktional für eine politische Beteiligung, die durch Spontaneität und lose Netzwerke gekennzeichnet ist.
Das Internet trägt also zur politischen Beteiligung von Jugendlichen bei, indem es die Möglichkeit bietet, sich produktiv einzubringen und sich interaktiv mit anderen über politische Themen auseinanderzusetzen. Die Motivation, sich politisch zu beteiligen, entsteht durch die soziale Interaktion in der Netzöffentlichkeit. Politisches und nicht-politisches Engagement werden von den Jugendlichen dabei zum Teil als sich überschneidende Aktivitätsbereiche wahrgenommen. Wenn das Internet nicht nur zur Unterhaltung und/oder interpersonalen Kommunikation genutzt wird, sondern auch Nachrichten rezipiert und verarbeitet werden, die wiederum mit anderen diskutiert werden, kann diese soziale Interaktion im Netz die Partizipation an gesellschaftlichen und politischen Prozessen fördern. Die Nutzung von Nachrichten auf Facebook geht zudem mit einem größeren Selbstvertrauen in die politische und soziale Gestaltungsfähigkeit (Selbstwirksamkeit) einher.
Eine wichtige Grundlage dafür ist eine entsprechende Medienkompetenz der Jugendlichen. Im Hinblick auf spezifische Formate, wie etwa politische Satire, zeigen sich hier noch Optimierungspotenziale, da Studien Defizite bei der Einordnung und dem Verständnis der genutzten Inhalte nachweisen konnten.
MP 8/2018, S. 389-392
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