Erster Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
Im 1. Medienänderungsstaatsvertrag (MÄStV) wurde der Rundfunkfinanzierungstaatsvertrag (RFinStV) geändert.
Er sollte am 1.1.2021 in Kraft treten. Dies war aber nicht der Fall, da nicht alle Bundesländer den Entwurf ratifizierten. In der Folge kam es deshalb zu einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der mit Wirkung zum 20.7.2021 den 1. Medienänderungsstaatsvertrag vorläufig in Kraft setzte.

Medienrechtliche Staatsverträge
Vierter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
Den Medienstaatsvertrag zum Nachlesen sowie Beiträge zu medienpolitischen Entwicklungen in Deutschland und der EU gibt es hier.

Medienrechtliche Staatsverträge
Dritter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
Den Medienstaatsvertrag zum Nachlesen sowie Beiträge zu medienpolitischen Entwicklungen in Deutschland und der EU gibt es hier.

Medienrechtliche Staatsverträge
Zweiter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
Den Medienstaatsvertrag zum Nachlesen sowie Beiträge zu medienpolitischen Entwicklungen in Deutschland und der EU gibt es hier.

Medienrechtliche Staatsverträge
Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland
Den Medienstaatsvertrag zum Nachlesen sowie Beiträge zu medienpolitischen Entwicklungen in Deutschland und der EU gibt es hier.
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