Dritter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
Der 3. Medienänderungsstaatsvertrag (MÄStV) trat am 1. Juli 2023 in Kraft.
"Der Dritte Medienänderungsstaatvertag reformiert den öffentlich-rechtlichen Programmauftrag und sieht insbesondere eine Flexibilisierung bei den Verbreitungswegen vor. Das Erste, das ZDF, die dritten Programme sowie Arte und 3Sat bleiben als lineare Programme beauftragt. Programme wie KiKa, ARD Alpha oder Phoenix können auch weiterhin linear verbreitet werden. Anders als bislang könnten sie nach dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag aber auch als reine Online-Angebote oder Video-on-Demand Angebote betrieben werden. Die Entscheidung darüber obliegt den Anstalten und den zuständigen Aufsichtsgremien." (Pressemeldung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz vom 21.6.2023)
Geändert wurde der Medienstaatsvertrag (MStV).

Medienrechtliche Staatsverträge
Vierter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
Den Medienstaatsvertrag zum Nachlesen sowie Beiträge zu medienpolitischen Entwicklungen in Deutschland und der EU gibt es hier.

Medienrechtliche Staatsverträge
Zweiter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
Den Medienstaatsvertrag zum Nachlesen sowie Beiträge zu medienpolitischen Entwicklungen in Deutschland und der EU gibt es hier.

Medienrechtliche Staatsverträge
Erster Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
Den Medienstaatsvertrag zum Nachlesen sowie Beiträge zu medienpolitischen Entwicklungen in Deutschland und der EU gibt es hier.

Medienrechtliche Staatsverträge
Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland
Den Medienstaatsvertrag zum Nachlesen sowie Beiträge zu medienpolitischen Entwicklungen in Deutschland und der EU gibt es hier.
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