2. Medienänderungsstaatsvertrag (MÄStV)

Zweiter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge

Zweiter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge

Der 2. Medienänderungsstaatsvertrag (MÄStV) trat am 30. Juni 2022 in Kraft.

Er setzte die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um.

Geändert wurden dabei der Medienstaatsvertrag (MStV) sowie der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).

Dritter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge

Den Medienstaatsvertrag zum Nachlesen sowie Beiträge zu medienpolitischen Entwicklungen in Deutschland und der EU gibt es hier.

 

Erster Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge

Den Medienstaatsvertrag zum Nachlesen sowie Beiträge zu medienpolitischen Entwicklungen in Deutschland und der EU gibt es hier.

 

Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Den Medienstaatsvertrag zum Nachlesen sowie Beiträge zu medienpolitischen Entwicklungen in Deutschland und der EU gibt es hier.

 

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