Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
ARD MEDIA ermöglicht Ihnen den zentralen Zugriff auf ein umfangreiches Portfolio attraktiver Radioangebote mit optimaler Zielgruppenansprache: sowohl national als auch regional oder überregional.
Berechnung
Die Einschaltungen werden nur mit den gebuchten Zeiteinheiten abgerechnet. Die Mindestspotlänge beträgt 10 Sekunden. Einschaltungen mit einer Sendedauer von mehr als 60 Sekunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Zahlungsbedingungen
a | Für die in laufender Geschäftsbeziehung stehenden Vertragspartner werden die Einschaltungen im Regelfall
am 1. Werktag des Ausstrahlungsmonats mit Rechnungsdatum 5. des Ausstrahlungsmonats berechnet.
Die Rechnungen sind spätestens nach 25 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug, fällig.
Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt.
Bei Berechnung mit Rechnungsdatum nach dem 5. des Ausstrahlungsmonats gelten die Zahlungsziele analog.
b | Erstmalige Vertragspartner sowie Kunden mit Sitz im Ausland zahlen vor Beginn der ersten Ausstrahlung.
Der Zahlungseingang muss bis spätestens drei Arbeitstage vor der ersten Ausstrahlung erfolgen.
In der Regel werden die Buchungen am 1. Werktag des Ausstrahlungsmonats berechnet.
Die Rechnungen sind bei Wahrung der in Absatz 1 genannten Vorauskasse spätestens nach 25 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug, fällig, bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt. Als Tag der Zahlung gilt bei Übersendung von Verrechnungsschecks der Tag des Eingangs bei der ARD MEDIA GmbH/ARD MEDIA Radio, bei Überweisungen der Tag, an dem der Betrag auf einem der nachgenannten
Konten der ARD MEDIA GmbH/ARD MEDIA Radio gutgeschrieben wird:
ARD MEDIA GmbH
Commerzbank AG
IBAN DE80 5008 0000 0230 0242 00
BIC DRESDEFFXXX
Helaba
IBAN DE77 5005 0000 0054 7360 04
BIC HELADEFFXXX
Ist die Rechnung nicht termingerecht beglichen, so ist die ARD MEDIA GmbH/ARD MEDIA Radio
berechtigt, die Ausführung des Auftrags bis zum Zahlungseingang zu unterlassen oder vom Auftrag zurückzutreten, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers abgeleitet werden kann.
Der Auftraggeber haftet der ARD MEDIA GmbH/ARD MEDIA Radio für den entstandenen Schaden.
Werden der ARD MEDIA GmbH/ARD MEDIA Radio Aufträge für Werbesendungen von Werbeagenturen oder Werbungsmittlern erteilt, erhalten diese, sofern sie ihre Auftraggeber werblich beraten und entsprechende Dienstleistungen dem Auftragnehmer nachweisen können – soweit branchenüblich –, eine Agenturermäßgigung in Höhe von 15 % auf die Nettorechnungsbeträge (Bruttoeinschaltpreis ohne Umsatzsteuer, abzüglich etwaig gewährter Rabatte). Die Gewährung dieser Ermäßgung setzt die verantwortliche Abwicklung der Aufträge über die Werbeagentur voraus. Werbeagenturen sind Unternehmen, deren Hauptaufgabe die Vermittlung von Werbe- und Anzeigenaufträgen ist. Die Werbeagentur hat auf Nachfrage einen Nachweis hierfür zu erbringen (Handelsregisterauszug, Bescheinigung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers, Geschäftsbericht).
Anlieferung der Spots als Sendekopien oder auf elektronischem Weg an:
NDR MEDIA GMBH
Rothenbaumchaussee 159
20149 Hamburg
spotzugang(at)ndrmedia.de
Tonträger und Textmanuskript müssen dort in einfacher Ausfertigung mindestens 3 Arbeitstage vor der ersten Ausstrahlung vorliegen. Die Sendematerialien nimmt die NDR Media GmbH wahlweise als Audio-/Daten-CD oder per E-Mail mit Anlage als WAV, AIF oder MP3 (Qualität mindestens 256 kB/s-44 kHz) entgegen. Die angelieferten Spots werden bis zu einem Jahr nach der letzten Ausstrahlung bei der NDR Media GmbH archiviert und danach vernichtet. Die Einschaltpläne müssen der ARD MEDIA GmbH/ARD MEDIA Radio mindestens 3 Arbeitstage vor der ersten Ausstrahlung vorliegen.
Zur Aufnahme in das Radiospot-Zentralarchiv der ARD MEDIA Radio: Tel.: 0 40/44 19 22 33.